Wohnsitz Patsch

Patsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Patsch Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Patsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Patsch
Dorfstraße 22
6082 Patsch
Österreich

Telefon:

0512 378757

Fax:

0512 3787574

Email:

gemeinde@patsch.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.patsch.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Patsch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Patsch fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Patsch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen