Wohnsitz Pettnau

Pettnau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pettnau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pettnau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pettnau
Tiroler Straße 114
6408 Pettnau
Österreich

Telefon:

05238 88280

Fax:

05238 882803

Email:

gemeinde@pettnau.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.pettnau.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pettnau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pettnau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pettnau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen