Wohnsitz Polling in Tirol

Polling in Tirol | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Polling in Tirol Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Polling in Tirol. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Polling in Tirol
Polling 107
6404 Polling in Tirol
Österreich

Telefon:

05238 88332

Fax:

05238 883324

Email:

gemeinde@polling.tirol.gv.at

Webseite:

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Polling in Tirol

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Polling in Tirol fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Polling in Tirol.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen