Wohnsitz Ranggen

Ranggen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ranggen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ranggen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Ranggen
Oberdorf 14
6179 Ranggen
Österreich

Telefon:

05232 77177

Fax:

05232 7717745

Email:

gemeinde@ranggen.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.ranggen.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ranggen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ranggen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ranggen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen