Wohnsitz Rattenberg

Rattenberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rattenberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Rattenberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Rattenberg
Pfarrgasse 92-93
6240 Rattenberg
Österreich

Telefon:

05337 62408

Fax:

05337 6240814

Email:

gemeinde@rattenberg.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.rattenberg.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Rattenberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rattenberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Rattenberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen