Wohnsitz Gössendorf

Gössendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Dörfla Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gössendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Gössendorf
Schulstraße 1
8077 Dörfla
Österreich

Telefon:

0316 401340

Fax:

0316 401340-7

Email:

gemeindeamt@goessendorf.com

Webseite:

www.goessendorf.com

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gössendorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dörfla fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gössendorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen