Wohnsitz Gleisdorf

Gleisdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gleisdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Gleisdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Gleisdorf
Rathausplatz 1
8200 Gleisdorf
Österreich

Telefon:

03112 2601-0

Fax:

03112 2601-290

Email:

gemeinde@gleisdorf.at

Webseite:

www.gleisdorf.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Gleisdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gleisdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Gleisdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen