Wohnsitz Schwendau

Schwendau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schwendau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schwendau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schwendau
Johann-Sponring-Straße 80
6283 Schwendau
Österreich

Telefon:

05282 22600

Fax:

05282 2260020

Email:

gemeinde@schwendau.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.schwendau.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schwendau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwendau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwendau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen