Wohnsitz Serfaus

Serfaus | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Serfaus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Serfaus. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Serfaus
Gänsackerweg 2
6534 Serfaus
Österreich

Telefon:

05476 6210

Fax:

05476 621021

Email:

gemeinde@serfaus.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.serfaus.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Serfaus

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Serfaus fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Serfaus.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen