Wohnsitz St. Sigmund im Sellrain

St. Sigmund im Sellrain | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Sigmund im Sellrain Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Sigmund im Sellrain
St. Sigmund 25
6184 St. Sigmund im Sellrain
Österreich

Telefon:

05236 566

Fax:

05236 5666

Email:

gemeinde@st-sigmund-sellrain.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.stsigmund.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Sigmund im Sellrain

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Sigmund im Sellrain fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen