Wohnsitz St. Veit in Defereggen

St. Veit in Defereggen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Veit in Defereggen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Veit in Defereggen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Veit in Defereggen
Gsaritzen 28
9962 St. Veit in Defereggen
Österreich

Telefon:

04879 312

Fax:

04879 3128

Email:

gemeinde@st-veit-def.at

Webseite:

http://www.defereggental.eu

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Veit in Defereggen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Veit in Defereggen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Veit in Defereggen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen