Wohnsitz Steinach am Brenner

Steinach am Brenner | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steinach am Brenner Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinach am Brenner. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Steinach am Brenner
Rathausplatz 1
6150 Steinach am Brenner
Österreich

Telefon:

05272 6251

Fax:

05272 625185

Email:

gemeinde@steinach-am-brenner.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.steinach.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinach am Brenner

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinach am Brenner fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinach am Brenner.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen