Wohnsitz Umhausen

Umhausen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Umhausen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Umhausen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Umhausen
Dorf 30
6441 Umhausen
Österreich

Telefon:

05255 5230

Fax:

05255 58006

Email:

gemeinde@umhausen.gv.at

Webseite:

http://www.umhausen.com

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Umhausen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Umhausen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Umhausen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen