Wohnsitz Goldegg

Goldegg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Goldegg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Goldegg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Goldegg
Hofmark 18
5622 Goldegg
Österreich

Telefon:

06415 8117-0

Fax:

06415 8117-22

Email:

gemeinde.goldegg@sbg.at

Webseite:

www.goldegg.gv.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Goldegg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Goldegg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Goldegg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen