Wohnsitz Faistenau

Faistenau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Faistenau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Faistenau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Faistenau
Am Lindenplatz 1
5324 Faistenau
Österreich

Telefon:

06228 2212-0

Fax:

06228 2212-36

Email:

gemeinde@faistenau.at

Webseite:

www.faistenau.gv.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Faistenau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Faistenau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Faistenau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen