Wohnsitz Obertrum am See

Obertrum am See | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Obertrum am See Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Obertrum am See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Obertrum am See
Obertrum am See 1
5162 Obertrum am See
Österreich

Telefon:

06219 6305-0

Fax:

06219 6305-23

Email:

office@obertrum.at

Webseite:

www.obertrum.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Obertrum am See

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Obertrum am See fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Obertrum am See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen