![]() |
Eben im Pongau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
![]() |
Wer in einer Wohnung in Eben im Pongau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Eben im Pongau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Eben im Pongau Telefon: 06458 8114-0 Fax: 06458 8508 Email: info@gemeinde-eben.at Webseite: www.gemeinde-eben.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Eben im Pongau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eben im Pongau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Eben im Pongau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|