Wohnsitz Eben im Pongau

Eben im Pongau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eben im Pongau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Eben im Pongau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Eben im Pongau
Dorfplatz 60
5531 Eben im Pongau
Österreich

Telefon:

06458 8114-0

Fax:

06458 8508

Email:

info@gemeinde-eben.at

Webseite:

www.gemeinde-eben.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Eben im Pongau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eben im Pongau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Eben im Pongau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen