Wohnsitz Weiz

Weiz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weiz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Weiz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Weiz
Hauptplatz 7
8160 Weiz
Österreich

Telefon:

03172 2319-0

Fax:

03172 2319-9100

Email:

gde@weiz.gv.at

Webseite:

www.weiz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Weiz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weiz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Weiz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen