Wohnsitz Anif

Anif | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Anif Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Anif. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Anif
Anifer Straße 10
5081 Anif
Österreich

Telefon:

06246 72304-0

Fax:

06246 72304-85

Email:

gemeinde@gemeindeanif.at

Webseite:

www.anif.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Anif

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Anif fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Anif.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen