Wohnsitz Bad Gastein

Bad Gastein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bad Gastein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bad Gastein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Bad Gastein
Karl-Heinrich-Waggerl-Straße 29
5640 Bad Gastein
Österreich

Telefon:

06434 3744-0

Fax:

06434 3744-33

Email:

gemeinde@bad-gastein.at

Webseite:

www.gemeindeverband.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bad Gastein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bad Gastein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bad Gastein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen