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Eugendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Eugendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Eugendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Eugendorf Telefon: 06225 8209-0 Fax: 06225 8209-28 Email: markt@gem-eugendorf.at Webseite: www.eugendorf.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Eugendorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eugendorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Eugendorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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