Wohnsitz Hollersbach im Pinzgau

Hollersbach im Pinzgau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hollersbach im Pinzgau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hollersbach im Pinzgau
Hollersbach 12
5731 Hollersbach im Pinzgau
Österreich

Telefon:

06562 8113-0

Fax:

06562 8113-22

Email:

gemeinde@hollersbach.at

Webseite:

www.hollersbach.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hollersbach im Pinzgau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hollersbach im Pinzgau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen