Wohnsitz Kleinarl

Kleinarl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kleinarl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kleinarl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kleinarl
Dorf 30
5603 Kleinarl
Österreich

Telefon:

06418 210-0

Fax:

06418 210-14

Email:

gemeinde@kleinarl.at

Webseite:

www.kleinarl.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kleinarl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kleinarl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kleinarl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen