Wohnsitz Lamprechtshausen

Lamprechtshausen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lamprechtshausen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Lamprechtshausen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Lamprechtshausen
Hauptstraße 4
5112 Lamprechtshausen
Österreich

Telefon:

06274 6202-0

Fax:

06274 6202-900

Email:

gemeinde@lamprechtshausen.at

Webseite:

www.lamprechtshausen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Lamprechtshausen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lamprechtshausen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lamprechtshausen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen