Wohnsitz Nußdorf am Haunsberg

Nußdorf am Haunsberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Nußdorf am Haunsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Nußdorf am Haunsberg
Hauptstraße 17
5151 Nußdorf am Haunsberg
Österreich

Telefon:

06276 8811

Fax:

06276 8811-20

Email:

gemeindeamt@nussdorf.at

Webseite:

www.nussdorf.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Nußdorf am Haunsberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Nußdorf am Haunsberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen