Wohnsitz Rußbach am Paß Gschütt

Rußbach am Paß Gschütt | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rußbach am Paß Gschütt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt
Rußbachsaag 22
5442 Rußbach am Paß Gschütt
Österreich

Telefon:

06242 210

Fax:

06242 533

Email:

gemeinde.russbach@salzburg.at

Webseite:

www.russbach.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rußbach am Paß Gschütt fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rußbach am Paß Gschütt.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen