Wohnsitz St Andrä im Lungau

St Andrä im Lungau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Andrä im Lungau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St Andrä im Lungau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St Andrä im Lungau
Sankt Andrä 16
5572 Sankt Andrä im Lungau
Österreich

Telefon:

06474 2283-0

Fax:

06474 2283-75

Email:

gemeinde@st-andrae.salzburg.at

Webseite:

www.st-andrae.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St Andrä im Lungau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Andrä im Lungau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St Andrä im Lungau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen