Wohnsitz St Gilgen

St Gilgen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Gilgen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St Gilgen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St Gilgen
Mozartplatz 1
5340 Sankt Gilgen
Österreich

Telefon:

06227 2445-0

Fax:

06227 8175

Email:

office@gemgilgen.at

Webseite:

www.gemgilgen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St Gilgen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Gilgen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St Gilgen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen