Wohnsitz St Margarethen im Lungau

St Margarethen im Lungau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen im Lungau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St Margarethen im Lungau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St Margarethen im Lungau
Schulgasse 73
5581 Sankt Margarethen im Lungau
Österreich

Telefon:

06476 280

Fax:

06476 280-16

Email:

amtsleitung@gde-st-margarethen.salzburg.at

Webseite:

www.st.margarethen.salzburg.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St Margarethen im Lungau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen im Lungau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St Margarethen im Lungau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen