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St Margarethen im Lungau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen im Lungau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St Margarethen im Lungau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St Margarethen im Lungau Telefon: 06476 280 Fax: 06476 280-16 Email: amtsleitung@gde-st-margarethen.salzburg.at Webseite: www.st.margarethen.salzburg.at Bundesland: Salzburg
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St Margarethen im Lungau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen im Lungau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St Margarethen im Lungau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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