Wohnsitz Grödig

Grödig | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Grödig Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Grödig. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Grödig
Dr.-Richard-Hartmann-Straße 1
5082 Grödig
Österreich

Telefon:

06246 72106-0

Fax:

06246 72106-41

Email:

gemeinde@groedig.at

Webseite:

www.groedig.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Grödig

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Grödig fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Grödig.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen