Wohnsitz Mattsee

Mattsee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mattsee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mattsee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Mattsee
Gemeindeweg 1
5163 Mattsee
Österreich

Telefon:

06217 7885-0

Fax:

06217 7885-16

Email:

marktgemeinde@mattsee.at

Webseite:

www.mattsee.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mattsee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mattsee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mattsee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen