Wohnsitz Sankt Veit im Pongau

Sankt Veit im Pongau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Veit im Pongau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau
Markt 12
5621 Sankt Veit im Pongau
Österreich

Telefon:

06415 4324-0

Fax:

06415 4324-13

Email:

gemeinde@stveitpongau.gv.at

Webseite:

www.stveitpongau.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Veit im Pongau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Veit im Pongau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen