Wohnsitz Bischofshofen

Bischofshofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bischofshofen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Bischofshofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Bischofshofen
Rathausplatz 1
5500 Bischofshofen
Österreich

Telefon:

06462 2801-0

Fax:

06462 2801-29

Email:

stadtgemeinde@bischofshofen.at

Webseite:

www.bischofshofen.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Bischofshofen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bischofshofen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Bischofshofen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen