Wohnsitz Hallein

Hallein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hallein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Hallein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Hallein
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Österreich

Telefon:

06245 8988-0

Fax:

06245 8988-169

Email:

stadtamt@hallein.gv.at

Webseite:

www.hallein.gv.at

Bundesland: Salzburg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Hallein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hallein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Hallein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen