Wohnsitz Lustenau

Lustenau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lustenau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Lustenau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Lustenau
Rathausstraße 1
6890 Lustenau
Österreich

Telefon:

05577 8181-0

Fax:

05577 86868

Email:

gemeindeamt@lustenau.at

Webseite:

www.lustenau.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Lustenau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lustenau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lustenau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen