Wohnsitz Judenburg

Judenburg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Judenburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Judenburg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Judenburg
Hauptplatz 1
8750 Judenburg
Österreich

Telefon:

03572 83141

Fax:

03572 833141-222

Email:

gde@judenburg.gv.at

Webseite:

www.judenburg.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Judenburg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Judenburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Judenburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen