Wohnsitz Feldkirch

Feldkirch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Feldkirch Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadt Feldkirch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadt Feldkirch
Schmiedgasse 1-3
6800 Feldkirch
Österreich

Telefon:

05522 304-0

Fax:

05522 304-1119

Email:

buergermeister@feldkirch.at

Webseite:

www.feldkirch.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadt Feldkirch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feldkirch fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadt.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Feldkirch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen