Wohnsitz Laterns

Laterns | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Laterns Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Laterns. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Laterns
Laternser Straße 6
6830 Laterns
Österreich

Telefon:

05526 212-0

Fax:

05526 214

Email:

gemeindeamt@laternsertal.at

Webseite:

www.laternsertal.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Laterns

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Laterns fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Laterns.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen