Wohnsitz Schröcken

Schröcken | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schröcken Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schröcken. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schröcken
Heimboden 2
6888 Schröcken
Österreich

Telefon:

05519 267-11

Fax:

05519 267-16

Email:

gemeinde@schroecken.at

Webseite:

www.walsergemeinden.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schröcken

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schröcken fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schröcken.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen