Wohnsitz Alberschwende

Alberschwende | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Alberschwende Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Alberschwende. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Alberschwende
Hof 3
6861 Alberschwende
Österreich

Telefon:

05579 4220-0

Fax:

05579 4220-9

Email:

gemeinde@alberschwende.at

Webseite:

www.alberschwende.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Alberschwende

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Alberschwende fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Alberschwende.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen