Wohnsitz Frauental an der Laßnitz

Frauental an der Laßnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Laßnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz
Schulgasse 1
8523 Laßnitz
Österreich

Telefon:

03462 2315

Fax:

03462 2315-4

Email:

gemeinde@gde-frauental.at

Webseite:

www.gde-frauental.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Laßnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Frauental an der Laßnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen