Wohnsitz Obdach

Obdach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Obdach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Obdach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Obdach
Hauptstraße 31
8742 Obdach
Österreich

Telefon:

03578 4030-0

Fax:

03578 4030-4

Email:

gde@obdach.gv.at

Webseite:

www.marktgemeinde-obdach.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Obdach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Obdach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Obdach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen