Wohnsitz Dalaas

Dalaas | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Dalaas Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Dalaas. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Dalaas
Bahnhofstraße 140
6752 Dalaas
Österreich

Telefon:

05585 7201

Fax:

05585 7520

Email:

gemeindeamt@dalaas.at

Webseite:

www.dalaas.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Dalaas

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dalaas fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dalaas.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen