Wohnsitz Gaißau

Gaißau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gaißau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gaißau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gaißau
Kirchstraße 3
6974 Gaißau
Österreich

Telefon:

05578 71117-0

Fax:

05578 71117-4

Email:

gemeindeamt@gaissau.at

Webseite:

www.gaissau.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gaißau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaißau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gaißau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen