Wohnsitz Höchst

Höchst | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Höchst Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Höchst. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Höchst
Hauptstraße 15
6973 Höchst
Österreich

Telefon:

05578 7907-0

Fax:

05578 7907-66

Email:

gemeindeamt@hoechst.at

Webseite:

www.hoechst.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Höchst

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Höchst fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Höchst.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen