Wohnsitz Hohenweiler

Hohenweiler | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hohenweiler Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hohenweiler. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hohenweiler
Dorf 41
6914 Hohenweiler
Österreich

Telefon:

05573 83315

Fax:

05573 83315-5

Email:

gemeinde@hohenweiler.at

Webseite:

www.hohenweiler.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hohenweiler

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hohenweiler fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hohenweiler.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen