Wohnsitz Kennelbach

Kennelbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kennelbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kennelbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kennelbach
F.-Schindler-Straße 1
6921 Kennelbach
Österreich

Telefon:

05574 71898-0

Fax:

05574 71898-20

Email:

info@kennelbach.at

Webseite:

www.kennelbach.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kennelbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kennelbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kennelbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen