Wohnsitz Klaus

Klaus | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Klaus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Klaus. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Klaus
Anna-Hensler-Straße 15
6833 Klaus
Österreich

Telefon:

05523 62536-0

Fax:

05523 62536-4

Email:

gemeinde@klaus.cnv.at

Webseite:

www.klaus.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Klaus

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klaus fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Klaus.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen