Wohnsitz Langen bei Bregenz

Langen bei Bregenz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Langen bei Bregenz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Langen bei Bregenz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Langen bei Bregenz
Dorf 150
6932 Langen bei Bregenz
Österreich

Telefon:

05575 4415

Fax:

05575 4415-4

Email:

gemeinde@langen.at

Webseite:

www.langen.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Langen bei Bregenz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Langen bei Bregenz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Langen bei Bregenz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen