Wohnsitz Reuthe

Reuthe | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Reuthe Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Reuthe. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Reuthe
Vorderreuthe 139
6870 Reuthe
Österreich

Telefon:

05514 2459-0

Fax:

05514 2459-6

Email:

gemeindeamt@reuthe.cnv.at

Webseite:

www.tiscover.at/reuthe

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Reuthe

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Reuthe fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Reuthe.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen